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E-Sport in Deutschland: Vereine und Gemeinnützigkeit

Seit dem 1. Januar 2026 gilt E-Sport als Sport im Sinne der Abgabenordnung: was Vereine davon haben, welche Spiele zählen und was noch offen ist.

E-Sport 16 Min. Lesezeit von Mira Altmann

Schlichter Vereinsraum mit zusammengeschobenen Klapptischen, verschiedenen Stühlen, einigen Monitoren und Tageslicht durch hohe Fenster.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2026 ist E-Sport in Deutschland ein gemeinnütziger Zweck. Im Gesetz steht das an einer einzigen Stelle: § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO lautet jetzt „die Förderung des Sports (Schach und E-Sport gelten als Sport)“.
  • Die Formulierung ist wichtiger als sie aussieht. Weil E-Sport in die Klammer des bestehenden Sportzwecks aufgenommen wurde, muss ein Sportverein seinen Vereinszweck nicht ändern, um E-Sport anzubieten.
  • Praktisch heißt das: Spendenquittungen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, bessere Aussichten auf Fördermittel — und Rechtssicherheit, weil ein E-Sport-Angebot die Gemeinnützigkeit nicht mehr gefährdet.
  • Es gilt nicht für alles: Jugendschutz, USK-Kennzeichnung und Ausschluss von Glücksspiel und Gewaltinhalten sind Bedingung. Reines Freizeit-Gaming ist nicht begünstigt.
  • Offen bleibt die Auslegung: Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung war Ende September 2026 noch nicht veröffentlicht. Bis dahin entscheiden die Finanzämter im Einzelfall.

Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat

Seit Anfang 2026 ist E-Sport in Deutschland steuerrechtlich ein gemeinnütziger Zweck. Die Änderung steht in der Abgabenordnung, die regelt, welche Tätigkeiten als gemeinnützig anerkannt werden. Der Katalog in § 52 Abs. 2 Satz 1 AO hat 27 Nummern; Nummer 21 lautet nun im Wortlaut:

„die Förderung des Sports (Schach und E-Sport gelten als Sport);“

Mehr ist es nicht: ein Klammerzusatz in einem Katalog — der eine Debatte beendet, die seit dem Koalitionsvertrag 2018 lief. Umgesetzt wurde die Änderung über das Steueränderungsgesetz, dem der Bundestag am 4. Dezember 2025 zustimmte und der Bundesrat am 19. Dezember 2025 folgte. Der DOSB fasst die Wirkung in seinem FAQ vom 27. April 2026 so zusammen: Vereine könnten seit dem 1. Januar 2026 steuerliche Vorteile nutzen und hätten bessere Chancen auf öffentliche Fördergelder.

Warum die Klammer der entscheidende Punkt war

Dass E-Sport in die bestehende Nummer 21 hineingeschrieben wurde und nicht als eigene Nummer daneben, wirkt wie eine Feinheit. Es war der zentrale Streitpunkt des Verfahrens. Am 8. September 2025 kritisierten der E-Sport-Bund Deutschland, der Branchenverband game und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums gemeinsam: Er schaffe „am Ende mehr Probleme als er löst“. Ihr Hauptargument war genau diese Stelle. E-Sport müsse zwingend in die Klammer aufgenommen werden, sonst könnten Sportvereine E-Sport-Angebote nur über eine Änderung ihres Vereinszwecks etablieren — und die sei nur mit Zustimmung aller Mitglieder möglich, eine Hürde, die „in der Praxis in der Regel kaum zu überwinden“ sei. Kritisiert wurden außerdem das Wiederaufwärmen der alten Gewaltdebatte und die fehlende Klarstellung, dass die Regelung kein Präjudiz dafür schaffe, E-Sport automatisch mit Sport gleichzusetzen.

Der verabschiedete Text folgt der geforderten Lösung. Jens Wortmann vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen bewertete schon den Kabinettsentwurf entsprechend: Die Bundesregierung habe die Kritik aufgegriffen, der Vorschlag sei „nun wesentlich praxistauglicher“.

Was ein Verein konkret davon hat

Gemeinnützigkeit ist kein Zuschuss, sondern ein Status, an den mehrere Vorschriften anknüpfen. Weil § 52 AO nun E-Sport umfasst, greifen sie mit.

Vorschriften, die an den gemeinnützigen Zweck anknüpfen
Norm Was sie ermöglicht Betrag
§ 3 Nr. 26 EStG Übungsleiterpauschale — im E-Sport für die Person, die das Training leitet bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei
§ 3 Nr. 26a EStG Ehrenamtspauschale für sonstige nebenberufliche Tätigkeit wie Organisation und Verwaltung bis 960 Euro im Jahr steuerfrei
§ 10b Abs. 1 EStG Spenden und Mitgliedsbeiträge beim Spender als Sonderausgaben abziehbar — die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte
§ 64 Abs. 3 AO Besteuerungsgrenze: bis dahin keine Körperschaft- und Gewerbesteuer auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 50.000 Euro im Jahr
§ 67a Abs. 1 AO Sportliche Veranstaltungen bleiben Zweckbetrieb, solange die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer darunter bleiben 50.000 Euro im Jahr

Die Übungsleiterpauschale ist mehr als dreimal so hoch wie die Ehrenamtspauschale, setzt aber eine anleitende Tätigkeit voraus; beides zugleich für dieselbe Tätigkeit schließt § 3 Nr. 26a EStG aus. Der praktisch wichtigste Effekt steht daneben: Rechtssicherheit. Vorher war jedes E-Sport-Angebot ein kalkuliertes Risiko gegenüber dem Finanzamt.

Stand: 30. September 2026. Grenzbeträge und die Auslegung durch die Finanzverwaltung können sich ändern. Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung — bei konkreten Fragen führt der Weg zum zuständigen Finanzamt oder zur Steuerberatung.

Welche Spiele zählen — und welche nicht

Die Anerkennung gilt nicht für jedes Spiel und nicht für jede Form des Spielens. Der DOSB nennt drei Kriterien: Jugendschutz, USK-Kennzeichnung und Ausschluss von Glücksspiel wie gewaltverherrlichenden Inhalten. Die Begründung zur Norm, die der DOSB wiedergibt, wird konkreter: Spiele ohne USK-Alterskennzeichnung und Spiele mit gewaltverherrlichenden Inhalten seien mit dem Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit nicht vereinbar, ebenso Spiele, die auf andere Weise die Würde des Menschen verletzen, und Online-Glücksspiel.

Besonders interessant ist das Abgrenzungskriterium zum Zufall: Wenn für den Ausgang eines Wettkampfs oder eines Wettkampfabschnitts nicht überwiegend Fähigkeiten, Kenntnisse und Aufmerksamkeit der Spielenden bestimmend sind, sondern überwiegend der Zufall, handelt es sich nicht um E-Sport. Die bloße Existenz zufälliger Spielelemente genügt dafür ausdrücklich nicht.

Eine brauchbare Formel, weil sie Zufallselemente nicht verteufelt — praktisch jedes kompetitive Spiel enthält sie irgendwo. Entscheidend ist das Verhältnis. Wer ein Angebot plant, prüft deshalb zuerst die USK-Kennzeichnung des Titels: Ohne Kennzeichnung ist die Frage schon vor der Zufallsdiskussion entschieden.

Freizeit-Gaming reicht nicht

Ebenso klar ist die Grenze auf der Angebotsseite. Nach dem DOSB sind E-Sport-Angebote nur gemeinnützig, wenn sie strukturiert, trainings- oder wettkampforientiert und unter Wahrung des Jugendschutzes organisiert werden — genannt wird als Beispiel eine angeleitete Trainingsgruppe. Reines Freizeit-Gaming ist ausgeschlossen. Ein offener Konsolenraum am Freitagabend ist also kein gemeinnütziges Angebot, eine feste Trainingsgruppe mit Übungsleiter, Zeitplan und Wettkampfteilnahme sehr wohl.

Wo die Gemeinnützigkeit aufhört: Turniere mit Preisgeld

Diese Abgrenzung müssen Vereine am häufigsten treffen, und sie ist eindeutig: Erzeugt ein wettkampforientiertes Angebot Einnahmen, läuft es nach Darstellung des DOSB über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb — genannt wird ausdrücklich die Durchführung von Turnieren mit Start- und Preisgeldern.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist weder verboten noch kostet er die Gemeinnützigkeit; er wird nur getrennt besteuert. Zwei Grenzwerte sind relevant, beide bei 50.000 Euro im Jahr: § 64 Abs. 3 AO stellt Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bis dahin frei, § 67a Abs. 1 AO behandelt sportliche Veranstaltungen bis dahin als Zweckbetrieb. Speisen, Getränke und Werbung zählen ausdrücklich nicht zur sportlichen Veranstaltung.

Für einen Vereinsturniertag sind 50.000 Euro viel Geld, für ein regionales Format mit Sponsoren nicht mehr — dann lohnt sich Beratung vor der Ausschreibung, nicht nach der Steuererklärung. Was Preisgelder im professionellen Bereich bedeuten, steht im Artikel zum Prize Pool im E-Sport.

Was noch offen ist

Der wichtigste Vorbehalt kommt vom DOSB selbst: Der Anwendungserlass zur aktuellen Abgabenordnung sei noch nicht veröffentlicht, sodass die Regelungen noch konkretisiert werden können.

Das ist keine Formalie: Der Anwendungserlass ist die Verwaltungsanweisung, an der sich die Finanzämter orientieren. Solange er zu diesem Punkt fehlt, entscheidet jedes Finanzamt anhand des Gesetzeswortlauts und der Begründung, und Auslegungen können auseinandergehen. Offen sind vor allem drei Fragen:

  • Die Abgrenzung zwischen Breitensport und kommerziellem Spielbetrieb. Ab wann ist ein Angebot so professionalisiert, dass es nicht mehr der Allgemeinheit dient? Die 50.000-Euro-Grenzen sind ein Anhaltspunkt, aber keine Antwort auf die Zweckfrage.
  • Der Umgang mit Titeln ohne USK-Freigabe. Die Begründung schließt sie aus — was das für Spiele bedeutet, deren Kennzeichnung sich mit Updates ändert, ist damit nicht beantwortet.
  • Die Bewertung von Zufallselementen. „Überwiegend“ ist eine Wertung, und Wertungen können je nach Finanzamt unterschiedlich ausfallen.

Daraus folgt eine simple Empfehlung: vor der Satzungsänderung mit dem zuständigen Finanzamt sprechen, nicht danach. Eine Abstimmung im Vorfeld kostet einen Termin, eine nachträgliche Korrektur kostet mehr.

Gemeinnützigkeit ist nicht DOSB-Mitgliedschaft

Zwei Debatten laufen oft ineinander. Die steuerliche Gemeinnützigkeit stellt das Finanzamt fest; die Aufnahme in den Deutschen Olympischen Sportbund als Sportverband ist eine Frage der Verbandsorganisation, über die der DOSB nach eigenen Kriterien entscheidet. Das Gesetz sagt dazu nichts, und die Verbände hatten im Verfahren ausdrücklich darauf gedrungen, dass die Steuerregelung kein Präjudiz für die sportpolitische Gleichsetzung schafft. Wer also liest, E-Sport sei „jetzt offiziell Sport“, sollte nachfragen, in welchem Sinn.

Wie eine E-Sport-Abteilung im normalen Verein aussieht

Das ist die Frage, die Vorstände tatsächlich umtreibt — und der Weg ist unspektakulärer, als die Rechtslage vermuten lässt.

  1. Satzung prüfen. Die Satzung muss den Zweck „Förderung des Sports“ enthalten, und das Finanzamt muss E-Sport darunter einordnen. Ist das gegeben, braucht es keine Satzungsänderung — genau dafür wurde die Klammerlösung gewählt. Sonst empfiehlt der DOSB eine Anpassung, etwa auf „Förderung des Sports und des E-Sports“.
  2. Angebot strukturieren. Eine angeleitete Trainingsgruppe mit festen Zeiten, einer verantwortlichen Person und einem sportlichen Ziel erfüllt die Kriterien, ein offenes Spielangebot nicht. Wer die Übungsleiterpauschale nutzen will, braucht ohnehin jemanden, der anleitet.
  3. Titel auswählen. Nur mit USK-Kennzeichnung, ohne Glücksspiel- und Gewaltinhalte, und das Ergebnis darf nicht überwiegend vom Zufall abhängen. In der Jugendarbeit filtert zusätzlich die Altersfreigabe.
  4. Einnahmen trennen. Mitgliedsbeiträge und Spenden in den ideellen Bereich, Turniere mit Start- und Preisgeldern in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Diese Trennung von Anfang an in der Buchhaltung abzubilden, erspart später Mühe.
  5. Ausstattung planen. Gleichwertige Geräte an allen Plätzen sind wichtiger als hohe Einzelwerte, und bei kompetitiven Titeln entscheidet die Netzanbindung mehr als die Grafikkarte — warum, steht in der Erklärung zu Ping, Tickrate und Netcode.

Häufige Fragen

Ist E-Sport in Deutschland jetzt gemeinnützig?

Ja, seit dem 1. Januar 2026. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 der Abgabenordnung lautet seither „die Förderung des Sports (Schach und E-Sport gelten als Sport)“. Umgesetzt wurde die Änderung durch das Steueränderungsgesetz, dem der Bundestag am 4. Dezember 2025 und der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt haben.

Muss ein Sportverein seine Satzung ändern, um E-Sport anzubieten?

Nicht zwingend. Nach dem DOSB genügt es, wenn die Satzung den Zweck „Förderung des Sports“ enthält und das Finanzamt E-Sport darunter einordnet. Sonst empfiehlt der DOSB eine Anpassung, etwa auf „Förderung des Sports und des E-Sports“.

Wie hoch sind Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale?

Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG beträgt bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei und setzt eine anleitende Tätigkeit voraus, etwa als Trainer einer E-Sport-Gruppe. Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG liegt bei bis zu 960 Euro im Jahr. Für dieselbe Tätigkeit lassen sich beide nicht kombinieren.

Welche Spiele darf ein gemeinnütziger Verein anbieten?

Nach dem DOSB nur Titel, die den Jugendschutz einhalten, eine USK-Kennzeichnung besitzen und kein Glücksspiel oder gewaltverherrlichende Inhalte enthalten. Hängt der Ausgang eines Wettkampfs überwiegend vom Zufall ab statt von Fähigkeiten und Aufmerksamkeit der Spielenden, liegt kein E-Sport vor; einzelne Zufallselemente allein sind unschädlich.

Sind Turniere mit Preisgeld noch gemeinnützig?

Sie laufen nicht über den steuerbegünstigten Bereich. Nach dem DOSB muss ein wettkampforientiertes E-Sport-Angebot, das Einnahmen erzeugt, über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins abgewickelt werden; genannt werden ausdrücklich Turniere mit Start- und Preisgeldern. Das gefährdet die Gemeinnützigkeit nicht, wird aber getrennt besteuert — § 64 Abs. 3 AO und § 67a Abs. 1 AO sehen dafür jeweils eine Grenze von 50.000 Euro Einnahmen im Jahr vor.

Veröffentlicht am 30. September 2026 · Zuletzt aktualisiert am 30. September 2026